Die Teilnahme an einer Leistungsprüfung ist für jeden Schiedsrichter pflicht!
Ohne Leistungprüfung besteht kein Anspruch auf Einsätze bei ersten Mannschaften.
Die Teilnahme an einer Leistungsprüfung ist für jeden Schiedsrichter pflicht!
Ohne Leistungprüfung besteht kein Anspruch auf Einsätze bei ersten Mannschaften.